Klasse T (Traktor)
Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbst fahrende Futtermischwagen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit weniger als 40 km/h.
Bedingung:
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und eingesetzt werden auch mit Anhänger.
Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.
Verbinden & Trennen der Druckluftschläuche:
Verbinden nach Farben: GOLD - ROT - SCHWARZ
Trennen nach Farben: SCHWARZ - ROT - GOLD
Mindestalter:16 jahre für bbH 40 km/h / 18 Jahre für bbH 60 km/h
Vorbesitz: Nein
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Geltungsdauer: ohne Befristung
Beinhaltet: Klasse: L / AM / S
Stand: 19. Jan. 2013
Klasse L (Traktor)
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von weniger als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Mindestalter 16 Jahre
Voraussetzung: Keine
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorie
Geltungsdauer: ohne Befristung
Beinhaltet:
Stand: 19. Jan. 2013
(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)