Fahrzeugklassen & Ausbildung der Klasse T / L (Traktor)

Klasse T (Traktor)

Landwirtschaftliche Zugmaschinen über 40 km/h bis 60 km/h, landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbst fahrende Futtermischwagen bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit weniger als 40 km/h.

Bedingung:
Beide Fahrzeugarten müssen nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sein und eingesetzt werden auch mit Anhänger.

Altersstufung:
Die Klasse T wird vor Vollendung des 18. Lebensjahres nur für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h erteilt.

Verbinden & Trennen der Druckluftschläuche:
Verbinden nach Farben: GOLD - ROT - SCHWARZ
Trennen nach Farben: SCHWARZ - ROT - GOLD

Mindestalter:16 jahre für bbH 40 km/h / 18 Jahre für bbH 60 km/h

Vorbesitz: Nein

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Geltungsdauer: ohne Befristung

Beinhaltet: Klasse: L / AM / S

Stand: 19. Jan. 2013

Klasse L (Traktor)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von weniger als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Mindestalter 16 Jahre

Voraussetzung: Keine

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorie

Geltungsdauer: ohne Befristung

Beinhaltet:

Stand: 19. Jan. 2013

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung Klasse T