Ausbildung

Theorie & Praxis bei der Staplerausbildung

"Allgemeine Ausbildung"

Voraussetzung des Teilnehmers er muss das 18. Lebensjahre erreicht haben sowie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sein.

Abschluss: Personenbezogener Fahrausweis für Gabelstapler.

Hintergrund der Ausbildung:

Der Einsatz von Gabelstaplern in Betrieben und Firmen muss über qualifiziertes Fahrpersonal verfügen, die mit diesen Fahrzeugen zweckentsprechend, Verantwortungsbewusst und sicher umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Jeder Fahrer eines Gabelstaplers muss von einer autorisierten Person ausgebildet sein.

Eine solche Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer, die keine, oder geringe Kenntnisse im Umgang mit Gabelstaplern *** besitzen. ( *** mit eigenem Fahrersitz)

Für den theoretischen Unterricht sollten entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung stehen, die praktische Schulung erfolgt auf geeigneten Gabelstaplern.

Inhalte der Ausbildung:

1. Rechtliche Grundlagen und Unfall geschehen.
2. Aufbau, Funktion der Fahrzeuge.
3. Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen.
4. Umgang mit Lasten.
5. Verkehrsregeln & Verkehrswege. (z.B. Betriebsgelände usw.)
6. Tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler.
7. Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten.
8. Hinweise auf Gefahrstellen.
9. Praktisches Fahren und Stapelübungen.
10. Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers.

Abschluss Prüfung in Theorie & Praxis

Die theoretische Prüfung, wird im Anschluss an den theoretische Unterricht durchgeführt,
sie besteht aus einem Fragenkatalog mit ca. 50 Fragen und Antworten.

Die praktischen Prüfung, wird durch eine vorgegebene Strecke, einer vorgegebenen Zeit durchfahren dabei werden Behälter verschiedentlich gestapelt.

Neben der zeitlichen Bewertung erfolgt eine Bewertung des Fahrens und Stapelns.

z.B. . . . ob die Transportstellung eingehalten wird, die Last am Gabelrücken anliegt, Hindernisse angefahren, umfahren werden, bei Rückwärtsfahrten nach hinten gesehen wird usw . . . . .

Jährliche Unterweisungen für Gabelstaplerfahrer(innen)

Berufsgenossenschaften verpflichtet Unternehmer, ihre Mitarbeiter über auftretenden Gefahren und mögliche Arbeitsschutzmaßnahmen jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für den Bereich von Flurförderfahrzeugen, Gabelstapler mit eigenem Fahrersitz sowie Mitgänger-Fahrzeugen (Ameisen usw.)

Inhalte der Ausbildung:

1. Lastschwerpunkt und Standsicherheit
2. Verantwortungen
3. Hinweise zum sicheren Betrieb
4. Beachten von Betriebsanleitungen und Betriebsanweisungen
5. Verkehrsregeln und Verkehrswege
6. Unfälle und Unfallanalyse

Diese Unterweisung wird durch ein Zertifikat bestätigt und im Fahrerschein eingetragen und gilt als Nachweis für Berufsgenossenschaften und Behörden.

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung