A 1 - Motorräder mit Autoführerschein B 196 fahren.

Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Zum Jahresende 2019 ist die neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft getreten das man mit der Fahrerlaubnis Klasse B mit "Schlüsselzahl 196" die Klasse A 1 fahren darf.

1. Voraussetzung:
Besitz der Klasse B min. 5 Jahre
Mindestalter: 25
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Fahrschulung
ggf. Vorlage der Bescheinigung über die Teilnahme an einem Lehrgang in Erster Hilfe (Abhängig vom jeweiligen Straßenverkehrsamt.)
Ausbildung nur in der Fahrschule möglich wo der Inhaber im Besitz der Fahrschulerlaubnis Klasse A ist.

2. Ausbildung:
Theorie: min. 4 Unterrichtsstd. a`90 min. des klassenspezifischen Zusatzstoffes der Klasse A

Praxis: min. 5 Fahrstd. a`90 min. im Fachgebiet: Fahrzeugbeherrschung, Grundfahraufgaben (Direkteinstieg)

1. Fahren Slaloms in Schrittgeschwindigkeit (5 x 3,5 m Abstand)
2. Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung
3. Ausweichen ohne Abbremsen
4. Ausweichen mit Abbremsen
5. Slalom (4x 7 m Abstand)
6. langer Slalom (4 x 9 m, 2 x 7 m Abstand)
7. Stop and Go
8. Kreisfahren ( 9 m Durchmesser)

Besondere Ausbildungsfahrten auf Bundes- oder Landstraßen, Schulung auf Autobahn.

Der Umfang der Schulung ist gesetzlich nicht vorgegeben und sollte sich am Können und Fähigkeiten der Person richten.

Abschluss der Schulung:
Nach erfolgreicher Teilnahme an fahrpraktischen Übungen seine Fähigkeiten und Verhaltensweisen zum Führen von Krafträdern Klasse A 1unter Beweis gestellt hat bekommt der Teilnehmer eine Bescheinigung der Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme.

Text der Schlüsselzahl 196:
Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubik, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw/15 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kw/kg nicht übersteigt.

Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 196 sind der Klasse A 1 nicht gleichgestellt, der Inhaber kann keine Aufstiegsprüfung von
A 1 auf A 2 absolvieren.

Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt.

Im Ausland wird diese nicht akzeptiert.

Hinweis: Eine Fahrerlaubnis, die vor dem 01.04.1980 in den Klasse 2, 3 oder 4 erteilt worden ist berechtigt ebenfalls zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland und im Ausland.

125 ccm -Motorrad beinhaltet auch die Klasse AM 45 km/h Hubraum bis 50 ccm

 

(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)