Antrag
- Passfoto (biometrisch)
- Sehtest vom Augenarzt od. Optiker (höchstens 2 Jahre alt)
- Nachweis Teilnahme an lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort od. Erste Hilfe
- gültigen Personalausweis od. Reisepass
- Antrag der Fahrschule
- bedenke, dass die Bearbeitung deines Antrages durch die zuständige Führerscheinstelle nicht von Heute auf Morgen geschied Du solltest mit ca. 4 Wochen rechnen.
- erst wenn " die Genehmigung / der Prüfantrag " der Fahrschule vorliegt kann diese Dich zur Theorie-, oder Prakt.-Prüfung anmelden.
(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)
Die theoretische Führerscheinprüfung
zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer.
Umfang der Theorie:
Grundstoff und Zusatzstoff (Doppelstunden zu je 90 Min.)
z.B.
Ersterteilung Klasse: B
Grundstoff: 12 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Klassenspezifischer Zusatzstoff: 2 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Gesamt: 14 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Erweiterung von Klasse B auf Klasse BE ist keine Theorie mehr erforderlich.
Erweiterung auf Klasse A1 - A2 - A
Grundstoff: 6 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Klassenspezifischer Zusatzstoff: 4 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Gesamt: 10 Unterrichtsstunden zu 90 Min.
Erweiterung von A1 zu A2 und von A2 auf A ist bei zweijährigem Vorbesitz keine Theorie mehr erforderlich.
Wann darf ich die theoretische Prüfung machen ?
Wenn alle Pflichtunterrichtsstunden besucht wurden, der Antrag der Führerscheinstelle vorliegt und das Mindestalter erreicht ist.(frühestens 3 Monate vor dem Mindestalter)
Wie viele Fragen muss ich beantworten ?
Klasse: AM - A1 - A2 - A - B - L - T
- bei Ersterwerb: 30 Fragen 10 zulässige Fehlerpunkte ***
- bei Erweiterung: 20 Fragen 6 zulässige Fehlerpunkte **
- bei MOFA 20 Fragen 7 zulässige Fehlerpunkte
..... zulässige Fehlerpunkte.
Es sind 10 Fehlerpunkte zulässig, allerdings nur wenn nicht 2 Fragen mit der Fehlerpunktzahl 5 falsch beantwortet wurden.
Beispiel:
2 Fragen mit 3 Fehler + 1 Frage mit 4 Fehler
3 + 3 + 4 = 10 Fehlerpunkte / Ergebnis: BESTANDEN
*** 2 Fragen mit 5 Fehlerpunkten
5 + 5 = 10 Fehlerpunkte / Ergebnis: NICHT BESTANDEN
** mehr als 6 Fehlerpunkte / Ergebnis: NICHT BESTANDEN
(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)
(Kopie 1)
Die praktische Führerscheinprüfung
zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Fahrer.
Umfang der Praxis, diese beginnt immer mit einer Grundausbildung:
- den Übungsstunden zu je 45 Minuten, die Anzahl der Übungsstunden ist nicht vorgeschrieben, diese
hängen vom " können " des Fahrschülers ab.
- besondere Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten) zu je 45 Min, die Anzahl ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.
12 Stück *** / 6 Stück ** / 5 Stück *
z.B.
Klasse A1 - A2 - A - B ***
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Beleuchtungsfahrten (Dämmerungs- Nachtfahrten)
Klasse BE *
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Beleuchtungsfahrt (Dämmerungs- Nachtfahrt)
Klasse A1 zu A2 & A2 zu A **
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Beleuchtungsfahrt (Dämmerungs- Nachtfahrt)
Wann darf ich die praktische Prüfung machen ?
Wenn das Ausbildungsziel erreicht ist und der gesetzlich vorgeschriebene Umfang absolviert wurde.
(frühestens 1 Monat vor dem Mindestalter)
(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)