Strassenverkehrsordnung
§ 1 StVo - Grundregel
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Vertrauensgrundsatz:
Wenn ich mich Verkehrsgerecht verhalte, so kann ich darauf vertrauen das sich andere Verkehrteilnehmer auch Verkehrsgerecht verhalten jedoch kein Blindes-Vertrauen.
Der Vertrauenensgrundsatz ist nicht bei Kindern, älteren und behinderten Menschen anzuwenden.
Weitere Informationen findet Ihr unter meinen "LINKS"- Pfeiffers Homepage -
(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)
Punktesystem
..... ab Mai 2014 werden nur noch Ordnungswidrikeiten ab 60,00 €uro und Straftaten ins Zentralregister Flensburg eingetragen.
Dein Punkte-Konto kannst Du schriftlich beim:
Kraftfahrt - Bundesamt
- Fahreignungsregister -
D - 24932 Flensburg
mit einem amtl. Identitätsnachweis in Kopie Personalausweis oder Reisepass (evtl.Beglaubigt) abfragen.
Alte Regelung:
Eintrag:
bei Ordnungswidrigkeit 2 Jahre
bei Straftaten 5 Jahre
Straftaten mit Fahrerlaubnis-Entzug 10 Jahre
Neue Regelung:
Eintrag:
1 Punkt bei Ordnungswidrigkeit 2,5 Jahre
2 Punkte bei Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot, sowie Straftat 5 Jahre
3 Punkte bei Straftaten mit Fahrerlaubnis-Einzug 10 Jahre
Innerhalb geschl. Ortschaft Außerhalb geschl. Ortschaft
bis 10 km/h 15,-- €uro bis 10 km/h 10,-- €uro
11-15 km/h 25,-- €uro 11-15 km/h 20,-- €uro
16-20 km/h 35,-- €uro 16-20 km/h 30,-- €uro
21-25 km/h 80,-- €uro + 1 Punkt 21-25 km/h 70,-- €uro + 1 Punkt
26-30 km/h 100,-- €uro + 1 Punkt evtl. Fahrverbot 26-30 km/h 80,-- €uro + 1 Punkt + Fahrverbot
31-40 km/h 160,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot 31-40 km/h 120,-- €uro + 1 Punkt + Fahrverbot
41-50 km/h 200,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot 41-50 km/h 160,-- €uro + 2 Punkt + Fahrverbot
51-60 km/h 280,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot 51-60 km/h 240,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot
60-70 km/h 480,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot 61-70 km/h 440,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot
über 70 km/h 680,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot über 70 km/h 600,-- €uro + 2 Punkte + Fahrverbot
Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft, wusstest du das du Einspruch erheben kannst.
! Bußgelder bei Verkehrskontrolle !
Du hast:
Führerschein,od. Fahrzeugpapiere nicht dabei 10 €uro
Kein Warndreieck, keine Wahrnweste 15 €uro
Kein Verbandskasten 5 €uro
Genauere Info über Bußgelder und Punkte findet ihr unter: www.bussgeldkatalog.de
www.sos-verkehrsrecht.de/bussgeldcheck
(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)
Schlüsselzahlen
Schlüsselzahlen als Eintrag im Führerschein ........
Fahrerlaubnisverordnung (FeV) Anlage 9
In "Feld 12" deines Führerscheines werden evtl. Auflagen, oder Beschränkungen deiner Fahrerlaubnis eingetragen.
Diese Schlüsselzahlen mit Erklärungen findest Du im Internet unter:
+++ www.verkehrsportal.de ++++
+++ Schlüsselzahlen nach Anlage 9 +++
(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)