Fahrzeugklassen & Ausbildung Klasse AM / Mofa

MOFA - Prüfbescheinigung

Mofa einspuriges, einsitziges Fahrrad mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbeln mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Wer im Besitz einer Fahrerlaubnis unabhänig der Klasse, oder vor dem 01. April 1965 geboren ist benötigt keine MOFA-Prüfbescheinigung.

Helmpflicht ab 01 Oktober 1985          Mindesalter: 15 Jahre          Vorbesitz: Keiner          Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: nur schriftl. Theorieprüfung, keine praktische Fahrprüfung.

Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder auch mit Beiwagen und
Mopeds mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, elektrischer Antrieb- oder Verbrennungsmotor.
Hubraum bis 50 ccm oder Leistung bis 4 kW bei Elektromotor.
Gilt auch bei Fahrrädern mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h , Hubraum bis 50 ccm oder Leistung bis 4 kW bei Elektromotor.

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Hubraum bis 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, oder Leistung bis 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren, oder Leistung bis 4 kW bei Elektromotor.

max. Leermasse 350 kg, ohne Masse der Batterie bei Elektrofahrzeugen.

Mindestalter: 16 Jahre          Vorbesitz: Keiner          Ausbildung: Theorie & Praxis          Prüfung: Theorie & Praxis

Stand: 19. Jan. 2013

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung Klasse AM / MOFA

Spezial ......

E-Scooter & Fahrer richtig versichern

E - Scooter

Die kleinen Elektro- Tretroller gehören schon zum Straßenbild, die
Unfallgefahr ist hoch.

E-Scooter sind sogenannte Elektrokleinstfahrzeuge.
Zugelassen werden Fahrzeuge mit einer Geschwindigkeit von bis zu 20 Stundenkilometer.

Jeder E- Scooter braucht eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder eine Einzelbetriebserlaubnis.
Ein Führerschein ist nicht nötig, auch eine Helmpflicht besteht nicht.
(Einen Helm zu tragen ist natürlich sinnvoll ... )
- wohl eine Versicherungspflicht.

Für jeden E- Scooter muss eine Kfz- Hapflichtversicherung abgeschlossen werden.
Gefahren werden darf ab 14 Jahren.
Minderjährige Fahrer können die Versicherung nur mit Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten bekommen.

Wer ohne Kfz- Haftpflichtversicherung am Straßenverkehr teilnimmt, macht sich strafbar.
Bei einem Unfall sind zudem hohe Schadensersatzforderungen möglich, die der Verursacher aus eigener Tasche bezahlen muss.

Der Abschluss und Nachweis einer Versicherung sind ganz einfach, durch den Versicherer wird eine selbstklebende Plakette ausgehändigt die am Gefährt angebracht wird, ohne diese Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen gefahren werden.

ÜBRIGENS: Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt.

Wenn etwas passiert, kommt die Kfz- Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden beim Unfallgegner auf.

Mit einer Teilkaskoversicherung kann man den E- Scooter auch gegen Diebstahl versichern.
Eine Haftpflichtversicherung mit Teilkasko kosten ca. 90,-- €uro im Jahr.

(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)
(Inhalt: Fahrlehrervers.-Zeitung Ausgabe 38 - Okt. 2019)