Fahrzeugklassen & Ausbildung der Klasse C1 / C1E / C / CE LKW
Klasse C1 - Mittlere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen incl. dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:18 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befriste auf 5 Jahre
Beinhaltet: Klasse L / M / S
Stand: 19. Jan. 2013
Klasse C1E - Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als
3500 kg aber max. 12000 kg betragen.
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz: KLasse C1
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach Befriste auf 5 Jahre
Beinhaltet: Klasse: BE / D1E bei Besitz von Klasse D1
Stand: 19. Jan. 2013
Klasse C - Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen incl. des Fahrzeugführers ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger, oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
Mindestalter:21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B
Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Geltungsdauer: bis zum 50 Lebensjahr, danach Befristet auf 5 Jahre
Beinhaltet: Klasse C1
Stand: 19. Jan. 2013
Klasse CE - Lastzüge
Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.
Mindestalter: 21 Jahre
Vorbesitz: Klasse B / C
Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.
Ausbildung: Theorie & Praxis
Prüfung: Theorie & Praxis
Geltungsdauer: bis zum 50 Lebensjahr, danach Befristet auf 5 Jahre
Beinhaltet: Klasse:C1E /BE / T bei Besitz von Klasse D1 / DE bei Besitz von Klasse D
Stand: 19. Jan. 2013
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