Fahrzeugklassen & Ausbildung der Klasse C1 / C1E / C / CE LKW

Klasse C1 - Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen incl. dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:18 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach befriste auf 5 Jahre

Beinhaltet: Klasse L / M / S

Stand: 19. Jan. 2013

Klasse C1E - Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhängern oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination mehr als
3500 kg aber max. 12000 kg betragen.

Mindestalter 18 Jahre

Vorbesitz: KLasse C1

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Geltungsdauer: bis zum 50. Lebensjahr, danach Befriste auf 5 Jahre

Beinhaltet: Klasse: BE / D1E bei Besitz von Klasse D1

Stand: 19. Jan. 2013

Klasse C - Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als 9 Personen incl. des Fahrzeugführers ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger, oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

Mindestalter:21 Jahre

Vorbesitz: Klasse B

Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Geltungsdauer: bis zum 50 Lebensjahr, danach Befristet auf 5 Jahre

Beinhaltet: Klasse C1

Stand: 19. Jan. 2013

Klasse CE - Lastzüge

Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern oder Sattelanhänger mit mehr als 750 kg zulässige Gesamtmasse.

Mindestalter: 21 Jahre

Vorbesitz: Klasse B / C

Während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung oder nach Grundqualifikation § 4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG: 18 Jahre.

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Geltungsdauer: bis zum 50 Lebensjahr, danach Befristet auf 5 Jahre

Beinhaltet: Klasse:C1E /BE / T bei Besitz von Klasse D1 / DE bei Besitz von Klasse D

Stand: 19. Jan. 2013

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung Klasse C / CE