Autofahren ab 16 Jahren mit Führerscheinklasse A1

Die Fahrerlaubnis / Führerschein A1 erlaubt Jugendlichen ab 16 Jahren das fahren von Leichtkräfträdern bis 125 ccm, maximal 11kw/15 PS

sowie das führen von dreirädrigen Fahrzeugen mit symetrisch angeordneten Räder mit maximal 15 Kw / 20 PS.

Dreirädriges Fahrzeug:

Umbau der Hinterachse mit einer Spurbreite die gemessen wird von Reifenmitte zu Reifenmitte mit gesetzl. Vorgaben von weniger als 465 mm,

dadurch werden die beiden Hinterräder mit geringer Spurbreite zu einem Rad und erfüllen die gesetzl. Voraussetzung als dreirädriges Fahrzeug.

 

(Angaben und Inhalte ohne Gewähr)