Fahrzeugklassen & Ausbildung Klasse A1 / A2 / A (Direkt)

Motorrad Fahren Gut & Sicher (www.zweiradsicherheit.de)

Fahrzeugklasse A 1

Krafträder auch mit Beiwagen, Hubraum nicht mehr als 125 ccm Motorleistung bis 11kW
Leistung / Gewicht bis 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern.
Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h und Leistung mehr als 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Vorbesitz: Keiner

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Stand: 19. Jan. 2013

Fahrzeugklasse A 2

Krafträder auch mit Beiwagen bis 35 kW mit einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18 Jahre

Ausbildung: Theorie & Praxis
(bei 2 Jahren Vorbesitz A1 keine Theorieprüfung)

Prüfung: Theorie & Praxis
(bei 2 Jahren Vorbesitz Klasse A1 ist nur prakt. Fahrprüfung auf A2 nötig)

Stand: 19. Jan. 2013

Fahrzeugklasse A (Direkt)

Krafträder auch mit Beiwagen ohne Leistungsbeschränkung.
Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, oder bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h und mehr als 15 kW Leistung.

Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg

20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 nach 2 Jahren der Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.
(keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern ohne Leistungsbeschränkung.
Hubraum mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren, oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit mehr als 45 km/h und mehr als 15 kW Leistung

Mindestalter: 21 Jahre

Ausbildung: Theorie & Praxis (bei Direkteinstieg)

Prüfung: Theorie & Praxis (bei Direkteinstieg)

(bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 keine Theorie)

Stand: 19. Jan. 2013

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung Klasse A1 / A2 / A (Direkt)