Fahrzeugklassen & Ausbildung der Klasse B / BF17 / BE

Klasse B / BF 17

Kraftfahrzeuge, außer Klasse AM, A1, A2, und A bis zulässige Gesamtmasse von 3500 kg, zur Beförderung von höchstens 9 Personen incl. des Fahrzeugführers ausgelegt und gebaut sind.

Auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers bis 750 kg, oder mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination maximal 3500 kg beträgt.

B - Mindestalter: 18 Jahre

BF 17 - Mindestalter: 17 Jahre

Vorbesitz: Keiner

Ausbildung: Theorie & Praxis

Prüfung: Theorie & Praxis

Klasse B mit Schlüsselzahl 96
Zugfahrzeug in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination höher als 3500 kg, dann darf die Kombination 4250 kg nicht überschreiten.

Stand: 19. Jan. 2013

Klasse BE

Fahrzeugkombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, oder Sattelanhänger die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, oder Sattelanhängers darf 3500 kg nicht übersteigen.

Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am Begleitenden Fahren 17 Jahre.

Vorbesitz: Klasse B / BF17

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praxis

Schlüsselzahl 96:
Zugfahrzeug in Kombination mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination höher als 3500 kg, dann darf die Kombination 4250 kg nicht überschreiten.

Stand: 19. Jan. 2013

(Inhalte und Angaben ohne Gewähr)

Prakt. Ausbildung Klasse B / BF17 / BE